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Krank im Urlaub - Keine Ansichtskarte aus der DomRep

Krank im Urlaub - Keine Ansichtskarte aus der DomRep

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Wenn Arbeitnehmer während des Urlaubs krank werden, vergessen Sie nicht selten, die Krankheit dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen und verlieren damit Urlaubstage.

Denn nur bei sofortiger Mitteilung wird der Urlaub unterbrochen und die Urlaubstage sind während der gemeldeten und nachgewiesenen Krankheit nicht verloren, sondern bleiben erhalten. Spätestens nach dem dritten Krankheitstag ist außerdem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vorzulegen.

Wenn man während des Urlaubs krank wird, gilt also dasselbe, wie wenn man außerhalb des Urlaubs krank wird. Was aber, wenn man sich im Ausland, z.B. in der Dominikanischen Republik befindet? Dann ist man auch verpflichtet, dem Arbeitgeber in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen, dass man krank geworden ist, wie lange die Krankheit voraussichtlich dauert und wo man sich aufhält und zu erreichen ist, also Hotel mit Anschrift und Faxnummer.

Schnellstmöglich im Sinne des Gesetzes ist von der DomRep nicht ein einfacher Brief oder eine Ansichtskarte die Wochen dauern können, sondern Telefax, Telegramm, Email oder Anruf (Zeugen für Anruf nicht vergessen). Die dadurch entstehenden Kosten trägt übrigens der Arbeitgeber! Auch hier muß nach dem dritten Krankheitstag eine ärztliche AU-Bescheinigung vorgelegt werden, wobei selbstverständliche die Bescheinigung eines ausländischen Arztes anerkannt wird. Im Ausland gilt nur folgende Besonderheit: Der Arbeitnehmer muß auch seiner Krankenkasse die genannten Mitteilungen machen, nicht nur dem Arbeitgeber.


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